Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Ziele und Aufgaben der Gesellschaft für Weiterbildung und sozialwissenschaftliche Forschung e.V. anerkennt. Die Mitglieder haben Stimm- und Wahlrecht, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vereinsvorstand. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Die Aufnahme erfolgt mit Erhalt einer schriftlichen Aufnahmebestätigung.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung der Gesellschaft für Weiterbildung und sozialwissenschaftliche Forschung e.V. zu erfüllen und die jährlichen Vereinsbeiträge sowie die einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten. Über eine Beitragsbefreiung beschließt die Mitgliederversammlung.